In Österreich haben geschiedene oder getrennt lebende Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt. Doch was passiert, wenn der oder die Unterhaltsberechtigte in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt? Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Unterhaltsanspruch erlischt. Trotzdem beziehen manche Personen weiterhin unrechtmäßig Unterhaltszahlungen. Für die zahlungspflichtige Person kann das erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.
Wann erlischt der Unterhaltsanspruch?
Laut österreichischem Recht besteht der Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung oder Trennung nur so lange, wie der oder die Berechtigte keine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Eine Lebensgemeinschaft ist mehr als eine bloße Beziehung – sie muss eine wirtschaftliche und soziale Verbindung darstellen, die einer Ehe ähnelt. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Gemeinsamer Wohnsitz
- Finanzielle Verflechtungen (z. B. gemeinsames Konto, gegenseitige Unterstützung)
- Gemeinsame Haushaltsführung
- Dauer der Beziehung
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann der Unterhaltsanspruch erlöschen. Trotzdem verschweigen manche Unterhaltsberechtigte ihre neue Lebensgemeinschaft, um weiterhin finanzielle Vorteile zu erhalten.
Beispiele für unrechtmäßigen Unterhaltsbezug
Beispiel 1: Die heimliche Lebensgemeinschaft
Herr M. zahlt nach der Scheidung monatlich 1.200 Euro Unterhalt an seine Ex-Frau. Sie erklärt vor Gericht, dass sie allein lebt und finanziell auf diese Zahlungen angewiesen ist. Tatsächlich wohnt sie jedoch seit zwei Jahren mit ihrem neuen Partner zusammen. Sie teilen sich die Mietkosten, kaufen gemeinsam ein und unternehmen gemeinsame Urlaubsreisen. Dennoch gibt sie diese Beziehung nicht offiziell an. Ein Detektiv dokumentiert ihre Wohnsituation, fotografiert sie beim Einkaufen mit ihrem Partner und sichert Beweise für eine gemeinsame Haushaltsführung. Das Gericht stellt fest, dass eine Lebensgemeinschaft besteht und der Unterhaltsanspruch entfällt. Zudem muss Frau M. bereits erhaltene Unterhaltszahlungen zurückzahlen.
Beispiel 2: Finanzielle Verflechtungen trotz getrennten Wohnsitzen
Frau K. erhält seit ihrer Scheidung 900 Euro monatlichen Unterhalt. Sie lebt offiziell allein in einer kleinen Wohnung. Ihr neuer Partner wohnt jedoch nur wenige Straßen weiter, und es stellt sich heraus, dass er ihre Miete mitfinanziert und sie oft gemeinsam Urlaub machen. Zudem besitzt das Paar ein gemeinsames Konto für alltägliche Ausgaben. Obwohl sie nicht offiziell zusammenwohnen, liegt eine wirtschaftliche Verbindung vor. Durch gezielte Ermittlungen kann dies nachgewiesen werden, und der Ex-Mann von Frau K. kann erfolgreich eine Einstellung der Unterhaltszahlungen erreichen.
Beispiel 3: Scheinehe zur Verschleierung des Unterhaltsanspruchs
Herr B. zahlt monatlich 1.500 Euro Unterhalt an seine Ex-Frau. Sie gibt an, allein zu leben, doch sie ist in Wahrheit bereits seit einem Jahr in einer festen Beziehung. Ihr neuer Partner ist offiziell in einer anderen Stadt gemeldet, verbringt aber die meiste Zeit bei ihr. Durch gezielte Observationen kann nachgewiesen werden, dass er täglich bei ihr übernachtet, mit ihrem Auto fährt und sogar seine Post an ihre Adresse schicken lässt. Das Gericht erkennt dies als Lebensgemeinschaft an und stoppt die Unterhaltszahlungen. Herr B. kann zudem eine Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge fordern.
Rechtsfolgen bei unrechtmäßigem Unterhaltsbezug
Der rechtswidrige Bezug von Unterhalt kann gravierende Konsequenzen haben. Wer unrechtmäßig Unterhalt bezieht, riskiert nicht nur die sofortige Einstellung der Zahlungen, sondern kann auch zur Rückzahlung verpflichtet werden. In manchen Fällen kann es sogar zu rechtlichen Schritten wegen Betrugs kommen.
Für den zahlungspflichtigen Ex-Partner ist es oft schwierig, eine bestehende Lebensgemeinschaft nachzuweisen. Ohne Beweise bleibt der Verdacht bestehen, kann aber nicht vor Gericht geltend gemacht werden. Genau hier kommen professionelle Ermittlungen ins Spiel.
Detektivische Ermittlungen als Lösung
Unsere Detektei hat jahrelange Erfahrung in der Observation und Beweissicherung bei Unterhaltsbetrug. Wir helfen Ihnen, Klarheit zu schaffen und stichhaltige Beweise für eine bestehende Lebensgemeinschaft zu sammeln. Unsere Ermittlungen umfassen unter anderem:
- Observation: Unauffällige Überwachung der betreffenden Person, um deren Lebensverhältnisse zu dokumentieren.
- Foto- und Videobeweise: Sicherung von Bildmaterial, das eine gemeinsame Haushaltsführung oder finanzielle Verflechtungen zeigt.
- Recherchen im Umfeld: Befragungen und Ermittlungen im sozialen Umfeld, um eine verdeckte Lebensgemeinschaft aufzudecken.
- Dokumentation für das Gericht: Wir liefern gerichtsfeste Berichte, die als Beweismittel verwendet werden können.
Wie sollten Sie vorgehen?
Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner zu Unrecht Unterhalt bezieht, sollten Sie rasch handeln. Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Unsere Detektei unterstützt Sie mit einer diskreten und effektiven Ermittlung, um Ihnen die nötigen Beweise zu liefern.
Fazit
Ein Unterhaltsbetrug durch Verschweigen einer Lebensgemeinschaft ist nicht nur unfair, sondern auch rechtswidrig. Wer unrechtmäßig Unterhalt bezieht, kann rechtlich belangt und zur Rückzahlung verpflichtet werden. Unsere Detektei steht Ihnen mit Erfahrung und professionellen Ermittlungen zur Seite, um Gerechtigkeit zu erlangen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!