Schreibt man eine normale E-Mail ist der Inhalt etwa so geschützt wie die Zeilen auf einer Postkarte. Dem Schutz von Informationen kommt aber in allen Lebensbereichen besondere Bedeutung zu. Will man also, dass der Bericht der einer Detektei auf einer Postkarte steht? Darf der Bericht einer Detektei auf einer Postkarte stehen?
Das Datenschutzgesetz regelt ziemlich eindeutig, dass personenbezogene Daten geschützt werden müssen. Das gilt natürlich auch auf dem Transport der Daten. Bedenken Sie immer, E-Mails können auf ihrem Weg abgefangen werden, ein Posteingang kann irrtümlich für andere zugänglich sein und natürlich kann auch einmal eine E-Mail falsch versendet werden.
Früher war der Schutz von Informationen auch durch das Briefgeheimnis geregelt. Heute ist das Strafrecht durch weitere Paragrafen erweitert, die auch per E-Mail versandte Informationen ähnlich schützen.
So regelt etwa der § 118a StGB Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, dass das Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen (also auch Passworten) unter Strafe steht.
Das Briefgeheimnis oder andere Bestimmungen sind ein rechtlicher Mantel zum Schutz von Informationen. Sie machen klar, dass ein Passwort eindeutig signalisiert, dass der Inhalt nur für berechtige Personen gedacht ist. Die Bestimmungen stellen also jeden Missbrauch unter Strafe. Daher ist es rechtlich zweitrangig, ob ein Passwort technisch sicher ist.
Schutz von Informationen bei der Detektei Helmberger
Wenn die Detektei Helmberger Daten per E-Mail übermitteln, tun wir das in der Regel via PDF, die mit einem ordentlichen Passwort versehen sind. Damit stehen diese PDF eindeutig unter dem Schutz des Briefgeheimnisses oder ähnlicher Bestimmungen. Wer immer sich an dem Passwort versucht, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sich strafbar.
Weil sich schon Robin Hood sehr darüber gefreut hätte, wenn die Schatztruhe und der Schlüssel zur Truhe in der selben Kutsche transportiert wäre, übermitteln wir das Passwort immer auf einem anderen Weg als unsere PDF. Wir schicken die Passworte per SMS oder Fax und das nur auf Aufforderung durch den Empfänger des E-Mails.
Um den Schutz von Informationen weiter zu erhöhen hat jedes E-Mail ein eigenes Passwort, das jeweils über einen Link im Mail angefordert werden kann und zum Zeitpunkt der Anforderung auf das bei uns hinterlegte Handy des Auftraggebers übermittelt wird. Der Vorgang ist beliebig oft wiederholbar, sie können das passende Passwort also auch noch Monate und Jahre später anfordern.
Haftungsausschluss: Lukas Helmberger ist Berufsdetektiv hat hat über 30 Jahre Erfahrung als Ermittler, Beamter, Unternehmer, Vater und Mensch. In der Beratung nützt er dieses Wissen. Er ist aber kein Anwalt, rechtliche Anmerkungen sind daher nicht rechtsverbindlich.