Detektive und Ihre Technik sind ein interessantes und spannendes Thema. Es ist aber auch ein Bereich wo Berufsdetektive beim Einsatz ihrer Privat– und Wirtschaftsdetektive genau nachdenken müssen, um die Grenze zwischen erlaubter Methode und nicht erlaubter Methode nicht zu überschreiten.
Technik ist ein wichtiges Hilfsmittel, aber in der Regel beschafft man Beweise zur den persönlichen Einsatz vor Ort.
Manch eine Überwachungstechnik ist per Gesetz explizit verboten. Bestes Beispiel dafür ist das Abhören. Es ist im § 120 des Strafgesetzes eindeutig geregelt, das niemand sich mit technischer Hilfe von dem Inhalt eines Gesprächs Kenntnis verschaffen darf, das nicht für seine Ohren bestimmt ist.
Wie immer muss man den Paragraf aber ganz lesen und auch verstehen. Solange man Teil eines Gespräches ist, darf man dieses sehr wohl aufzeichnen – für die eigene Dokumentation. Hier braucht man auch keine ausgefeilte Überwachungstechnik, oft reicht das eigene Mobiltelefon. Ob und an wen man die Aufzeichnung weitergeben darf, ist eine andere Frage. Man kann die Aufzeichnung aber jedenfalls verschriftlichen und das Produkt als Beweis einsetzen.
Andere technische Möglichkeiten können bei genauer Betrachtung des Falls zum Einsatz kommen. Ein gutes Beispiel dafür ist eine verdeckte Kamera. Der Datenschutz mag keine permanente und systematische Videoüberwachung. Das ist auch gut so. Aber bei einem konkreten Anlassfall und auf eine bestimmte Zeit begrenzt sind Detektive und ihre Technik hier erlaubt.
Es gibt noch eine ganze Reihe von Überwachungstechnik, die Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive legal zum Einsatz bringen können. An dieser Stelle werden wir aber nicht darüber schreiben, wir machen Ihnen aber das Angebot im Beratungsgespräch darüber zu sprechen. Natürlich muss oder darf der Auftraggeber genau wissen, was wir tun, obgleich man sich auch zurück lehnen und die Arbeite den Spezialisten überlassen kann.
Detektive und Ihre Technik bezieht sich aber auch auf andere Themen. Etwa die Lauschabwehr, oder Geräte zur Bestimmung der Lärmentwicklung. In unserem Fundus finden sich Kameras, Meßgeräte aller Art und viele andere technische Spielereien, die uns den Alltag erleichtern.
Haftungsausschluss: Lukas Helmberger ist Berufsdetektiv hat hat über 30 Jahre Erfahrung als Ermittler, Beamter, Unternehmer, Vater und Mensch. In der Beratung nützt er dieses Wissen. Er ist aber kein Anwalt, rechtliche Anmerkungen sind daher nicht rechtsverbindlich.