Der Detektiv im Mietrecht ist ein Spezialist der Ermittlung. Hintergrund der Arbeiten ist die Tatsache, dass Mieter nur über das Gericht gekündigt werden können. Und das auch nur dann, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Unsere Detektive diesmal wieder als Wirtschaftsdetektive führen hier Recherchen und Erhebungen durch. Sollte es notwendig sein, kommen auch Beobachtungen und technische Einsätze in Frage.
Seit 2005 führen wir Ermittlungen in Mietrechtsfällen durch. Bisher in mehr als 3.500 Fällen. Lt. unseren Klienten lassen sich in der Folge bis zu 75% vernünftig lösen.
Die häufigsten Gründe für den Einsatz des Detektivs im Mietrecht zählen wir in der Folge auf. Der Detektiv wird in der Folge alle Methoden einsetzen, um zu gerichtsverwertbaren Beweisen zu kommen.
Detektiv im Mietrecht: Untervermietung
Allgemein ist es dem Mieter untersagt, eine Wohnung zur Gänze unterzuvermieten. Ebenso darf mit einer teilweisen Untervermietung kein Gewinn erzielt werden.
Mietrechtsrecherche bei Leerstehung
Der Mieter muss das gemietete Objekt benutzen. Eine dauerhafte Leerstehung ist verboten.
Widmungswidrige Verwendung
Der Mietvertrag regelt wie ein Objekt genutzt werden darf. Häufigste Möglichkeiten sind Wohnzwecke oder gewerbliche Nutzung. Zwar darf etwa ein Psychologe in seiner Wohnung einen Patienten empfangen, die Einrichtung eines zahntechnischens Betriebes wird aber verboten sein.
Eintritt in den Mietvertrag
Es gibt sehr günstige Mietwohnungen und natürlich sind Familien daran interessiert, diese Wohnungen in der Familie zu behalten. Das Gesetz sieht vor, dass man unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnung übernehmen kann.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass man zum eintrittsberechtigten Personenkreis gehört. Lt. Gesetz sind das die Ehepartner, die Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder aber auch Geschwister.
Eine weitere Voraussetzung ist der eigene Bedarf. Man darf nur dann in die Mietrechte einer anderen Person eintreten, wenn man selbst nicht schon mit Wohnraum versorgt ist.
Will man zu Lebzeiten des Mieters in die Mietrechte eintreten, muss man seit mindestens 2 Jahren einen gemeinsamen Haushalt an der Adresse führen. Als Schwester oder Bruder muss der gemeinsame Haushalt bereits seit mindestens 5 Jahren bestehen.
Stirbt der Mieter, muss man zum Zeitpunkt des Todes einen gemeinsamen Haushalt haben.
Haftungsausschluss: Lukas Helmberger ist Berufsdetektiv hat hat über 30 Jahre Erfahrung als Ermittler, Beamter, Unternehmer, Vater und Mensch. In der Beratung nützt er dieses Wissen. Er ist aber kein Anwalt, rechtliche Anmerkungen sind daher nicht rechtsverbindlich.