Bei der Zustellung von Dokumenten kommt es oft darauf an, einen Nachweis über die Zustellung zu haben. Die Übergabe durch einen Detektiv, der über die Zustellung einen Bericht schreibt und vor Gericht als Zeuge aussagen kann, ist mehr als ein eingeschriebener Brief.
Als Privatdetektiv wird man eine derartige Zustellung eher selten durchführen. Wir haben aber zum Beispiel bereits für Kunden aus dem anglikanischen Raum, Scheidungspapiere mit Zustellnachweis übergeben.
Häufiger sind Fälle bei denen wir als Wirtschaftsdetektive für unternehmerische Kunden die Zustellung von Dokumenten durchführen. In Frage kommt zum Beispiel die Übermittlung einer Kündigung oder Entlassung aus einem Dienstverhältnis oder die Zustellung von anwaltlichen Mahnschreiben.
Der große Vorteil einer Zustellung durch einen Detektiven liegt in der Dokumentation der Übergabe und verschiedener Erkenntnisse, die im Rahmen der Aktion bekannt oder ermittelt werden.