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Detektivkosten & Ersatz der Detektivkosten

Lukas Helmberger erklärt vieles zu den Detektivkosten, was nämlich kostet ein Detektiv und was hat es mit dem Ersatz der Detektivkosten auf sich? Wir haben versucht alle wesentlichen Punkte hier zusammen zu fassen und haben auch ein kleines Inhaltsverzeichnis ab:

Wie entstehen Detektivkosten

  • Um was geht es bei Ihrem Fall?
  • Welches Verrechnungsmodell eignet sich für Ihren Fall?
  • Wie konkret ist der Verdacht?
  • Was genau ist bereits bekannt?

Diese Menge an Fragen klären wir am besten in einem persönlichen Termin, wo Sie auf das Fachwissen und die Erfahrung von Lukas Helmberger zurückgreifen können, der seit 1994 Ermittler, seit 2003 Inhaber einer eigenen Datei und Bearbeiter von mehr als 18.000 Geschäftsfällen ist. Lukas Helmberger erklärt Ihnen, was ein Detektiv kostet.

Verrechnungsmodell?

Sie wollen wissen, wie hoch die Detektivkosten in Ihrem Fall sein werden. Verständlich, aber im besten Fall wird eine Schätzung möglich sein oder man zieht durchschnittliche Kosten vergleichbarer Fälle zu Rate. Was ein Detektiv im Durchschnitt kostet, lesen Sie im entsprechenden Abschnitt.

Aber zurück zu den Verrechnungsmodellen, was ist damit gemeint und welche gibt es?

Detektivkosten nach Aufwand

Nach Aufwand, also nach Arbeitsstunden, gefahrene Kilometer und Auslagen wird man jene Fälle verrechnen, bei denen mehr oder weniger auf Bestellung gearbeitet wird. Damit ist gemeint, dass der Auftraggeber definiert, wann und wo gearbeitet wird.

Beispiel: „Meine Freundin geht heute angeblich mit Freundinnen fort, ich glaube aber sie trifft einen Mann.“

In so einem Fall wird der Auftraggeber Ort und Zeit des Beginns der Beobachtung nennen, das Ende wird am Verhalten der Freundin liegen und die Abrechnung passiert eben nach Aufwand. Die Detektivkosten werden im Prinzip vom Auftraggeber vorgegeben.

Die Kosten werden sich nach dem vereinbarten Stundensatz und der Häufigkeit der Beobachtungen richten. Welcher unserer Stundensätze für Sie in Frage kommt, klären wir im Gespräch. Weil wir helfen wollen, ist der Stundensatz auch von Ihren Möglichkeiten abhängig.

Reisekosten Null: Wir verrechnen immer ab Ihrer Adresse (Wohnadresse, Rechnungsadresse, Unternehmensstandort oder ab unserem nächstgelegenen Standort, je nachdem, was günstiger ist.
Beispiel: Sie sind in Zwettl. Alle Einsätze im Raum Zwettl werden ab/bis zu Ihrer Adresse verrechnet. Führt Ihr Einsatz nach Tirol, verrechnen wir ab Innsbruck.

Schrittweises Bearbeiten Ihres Falles – Ermittlungsschritte & Budgetschritte

Überlassen Sie uns wie und wann wir einen Fall bearbeiten, bietet sich ein Ermittlungsplan an, der eine schrittweise Vorgehensweise beinhalten wird. Im Rahmen der Auftragserteilung wird das Ziel des Auftrages klar und wir erarbeiten einen Plan, der sich diesem Ziel schrittweise nähert. Dabei werden wir zuerst kostengünstigere Schritte setzen, um in späterer Folge teurere Maßnahmen treffsicherer einzusetzen.

Beispiel: Ein Vermieter denkt, dass sein Mieter die gemietete Wohnung nicht selbst nutzt, sondern untervermietet. Ziel ist daher, die Nutzung der Wohnung und den Verbleib des Mieters zu klären.

Schritt 1: Allgemeine Recherchen, um vielleicht schon so Kenntnis von anderen Adressen des Mieters bzw. Namen von potentiellen Untermietern zu erhalten.

Schritt 2: Ermittlungen vor Ort, wobei die angefahrenen Adressen so sortiert werden, dass jene die besser geeignet sind zuerst bearbeitet werden.

Schritt 3: Es könnten weitreichendere Überwachungsmaßnahmen notwendig sein, wenn etwa sich der Mieter aktiv versteckt. Es könnten also auch Beobachtungen durchgeführt werden.

Jeder Schritt wird abgesprochen und mit einem Budget versehen. In 80% der Fälle wird sich bei Schritt 2 ein Ermittlungserfolg einstellen, Schritt 3 wird also nicht notwendig.

Beispiel: ein Arbeitgeber hat den Verdacht, dass einer seiner Aussendienstmitarbeiter die Abrechnung seiner Dienstzeit und sein Fahrtenbuch fälscht. Bei seiner Kontaktaufnahme ist die erste Frage: Wie hoch sind die Detektivkosten für eine Woche Beobachtung?

Wir konnten diesen Auftraggeber davon überzeugen, dass wir Mittel und Wege haben, den grundsätzlichen Verdacht ohne eine einwöchige Beobachtung zu klären. Ziel unseres 1. Schrittes war es also, sehr kostengünstig die Notwendigkeit der direkten Beobachtung zu prüfen. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass der Verdacht zu Recht besteht, also haben wir in einem 2. Schritt die Dokumentation einer Arbeitswoche durchgeführt. Als der Auftraggeber den 2. Schritt beauftragt hat, war der Erfolg der Maßnahme bereits sicher.

Beispiel: Ein Anwalt beauftragt uns in einer Ehesache. Der Ehemann ist ausgezogen und wohnt angeblich bei der Mutter. Es besteht der Verdacht, dass er eine außereheliche Beziehung führt.

Schritt 1: wir erstellen ein Bewegungsprofil des Ehemannes, bei dem nur 2 unklare Adressen auftauchen.

Schritt 2: wir führen punktuelle Beobachtungen durch, um die beiden unklaren Adressen einordnen zu können. Die eine entpuppt sich als Therapie die andere als Verwandtschaftsbesuch.

Auch hier hat die Schrittweise Bearbeitung des Falls mehr Detektivkosten gespart als gekostet.

Vorteil der schrittweisen Bearbeitung: irrt man sich mit dem Verdacht, ist die Bearbeitung meist deutlich günstiger, als bei einem Frontalangriff.
Nachteil: man muss etwas mehr Zeit in Kauf nehmen, weil Erkenntnisgewinnung eben Zeit braucht.

ABER: Benötigte Zeit hat nichts mit Kosten zu tun!

Man kann fast jeden Fall auf diese Art bearbeiten, wenn der Auftraggeber auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung vertraut. Viele glauben allerdings, dass sie selbst am Besten wissen, wann, wie und wo zu überwachen ist … Tun Sie das nicht, reden Sie mit uns und lassen Sie uns unseren Plan vorstellen.

Durchschnittliche Detektivkosten – was kostet ein Detektiv?

Durchschnittliche Fälle, die hauptsächlich über Beobachtungen zu klären sind, kosten aktuell ca. 4.000 – 5.000 Euro. Fälle, die hauptsächlich über Recherchen und Erhebungen zu bearbeiten sind, kosten im Durchschnitt zwischen 1.000 – 2.000 Euro. Natürlich gibt es auch Fälle die deutlich günstiger sind, aber auch Ausreißer nach oben. Damit man ein Gefühl für den notwendigen Aufwand bekommt, sollten Sie einfach Kontakt mit uns aufnehmen, dann können wir das mit mehr Information besser einschätzen.

Ersatz der Detektivkosten

Ersatz der Detektivkosten

In Österreich gilt bei den des Kosten für den Fall das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, dass die Zielperson eines Falles zum Ersatz der Detektivkosten verpflichtet werden kann, wenn der Verdacht bestätigt werden kann.

Detektivkosten können vom Verursacher zurück gefordert werden. Mit anderen Worten, Sie bekommen Ihr Geld in bestimmten Fällen zurück, wenn wir das Fehlverhalten nachweisen können.

Voraussetzungen

Erste Voraussetzung für den Ersatz der Detektivkosten ist eine rechtliche Basis für den Auftrag an einen Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv. Der Fall muss sich also mit der Abwehr eines Schadens oder der Durchsetzung eines Anspruches beschäftigen. Diese Regel wird immer dann anzuwenden sein, wenn es ein konkretes Rechtsgebiet für den Fall gibt. Das Eherecht, das Arbeitsrecht oder das Mietrecht sind nur einige Beispiele.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Detektivkosten bereits bezahlt sind. Dem Auftraggeber entsteht nicht durch die Rechnung sondern durch das bezahlen ein Schaden am Vermögen. Überweist der Auftraggeber den Betrag der Rechnung an die Detektei hat er weniger Geld, es ist also ein Schaden entstanden.

Schadenersatz bei Detektivkosten ist auch nur dann möglich, wenn der Detektiv bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommt. Der Verdacht auf Ehebruch oder der Verdacht der Schwarzarbeit im Krankenstand etwa ist konkret zumal hier ja auch zumindest in jedem Fall eine Zielperson bekannt ist.

Schadenersatz bei Detektivkosten

Der Schaden ist entstanden. Nun kann der Auftraggeber als Geschädigter bei dem oder den Verursachern des Auftrags an die Detektive die Kosten einfordern. Formal handelt es sich um eine Forderung nach Schadenersatz. Als Ziel der Forderung kommt jedenfalls die Zielperson des Auftrages in Frage. Eventuell in weitere Beteiligte kommen für den Ersatz der Detektivkosten auch in Frage.