Ein Anwalt beauftragt Ende November die Detektei Helmberger, mehreren Inseraten auf willhaben.at nachzugehen. Eine Person „Privat“ bietet mehrere Maschinen zur Hausbetreuung an, es besteht der Verdacht, dass diese aus dem Eigentum des Arbeitgebers dieser Person stammen.
Aufgrund dieser Ausgangslage besteht jedenfalls der Verdacht des Diebstahls und auch der Hehlerei.
§ 127 StGB Diebstahl Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 164 StGB Hehlerei (1) Wer den Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache, die dieser durch sie erlangt hat, zu verheimlichen oder zu verwerten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Sache kauft, sonst an sich bringt oder einem Dritten verschafft.
Erstkontakt und Besichtigung
Einer unserer Detektive – hier als Wirtschatsdetektiv – sicher zunächst alle Anzeigen der Person und listet diese im Bericht auf. Anschließend nimmt er unter falscher Identität Kontakt mit dem Anbieter auf. Nach einigem Hin und Her kommt es Anfang Dezember zu einem Besichtigungstermin.
Im Zuge dieser Besichtigung wird er Verdächtige persönlich angetroffen. Er schildert, dass er die zum Verkauf angebotenen Maschinen von Hausbesorgern kaufe, die in Pension gehen. Der Verkäufer führt die beiden Geräte vor und erklärt diese. Dem Detektiv gelingt es während der Besichtigung verdeckt Fotos von den Seriennummern der beiden Geräte anzufertigen.
Die Detektei Helmberger übermittelt diese ersten Erkenntnisse an den Auftraggeber. Während dieser bei seinem Mandanten prüfen lässt, ob die Geräte in dessen Eigentum stehen, forschen unsere Detektive weiter nach. Es ist bald möglich den Namen und die Adresse der bis dato unbekannten Person zu ermitteln.
Ein paar Tage später erhalten wir die Nachricht, dass tatsächlich beide Maschinen im Inventar des Auftraggebers aufscheinen und offenbar nicht mehr im Lager sind. Es ergeht der Auftrag, neuerlich Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und im Zuge eines Scheinkaufs die Geräte zu sichern und den Täter der Polizei zu übergeben.
Der Scheinkauf
Samstag, Mitte Jänner: der Detektiv, der bereits die Besichtigung durchgeführt hat, hat einen neuerlichen Termin mit dem Täter vereinbar. Er möchte gemeinsam mit einem Freud die Maschine abholen. Etwa eine Stunde vor der Übergabe, treffen die beiden Detektiv mit Ihrem Chef – Lukas Helmberger – auf der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ein und schildern den Beamten den Sachverhalt. Die Beamten willigen ein, die Übergabe zu beobachten und einzugreifen, sobald ein Zugriff auf die mutmaßlich gestohlenen Maschinen möglich ist.
Schnell wird eine Truppe zusammengestellt, die letztlich aus einem Streifenwagen und drei zivilen Polizeifahrzeugen besteht. Die Detektive sind mit zwei Fahrzeugen vor Ort. Insgesamt stehen für den Einsatz kurzfristig drei Frauen und sieben Männer bereit. Pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen die beiden verdeckten Detektive und beginnen mit den Verhandlungen. Als das Diebesgut zu sehen ist, greift die Polizei ein. Der Täter stimmt einer Durchsuchung des Lagerabteils und auch seines Fahrzeuges zu. Er leugnet, die Maschinen gestohlen zu haben, er hätte sie von einem Bekannte bekommen.
In weiterer Folge werden die Maschinen sicher gestellt und der Täter auf die Polizeiinspektion gebracht.
Geständnis – Diebstahl und Hehlerei
Auf der PI werden die Daten der Detektiv aufgenommen. Lukas Helmberger erstattet im Namen des Auftraggebers Anzeige und schilderten Fall. Die Polizei führt eine erste Einvernahme des Täters durch, der weiterhin leugnet. Die Detektive vereinbaren, den Kontakt zwischen Auftraggeber und Polizei herzustellen, um weitere Details zu den Fall zu bekommen. Fürs erste scheint die Arbeit erledigt.
Etwa drei Stunden später meldet sich die Polizei. Der leitende Beamte berichtet vom vollinhaltlichen Geständnis des Täters. Der Akt wird noch im Laufe des Wochenendes geschlossen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Noch ist der Auftraggeber nicht informiert. Dem Täter blüht neben der Vorstrafe auch eine Entlassung.